Brüggen – 16. Ratssitzung

Rat der Burggemeinde Brüggen, 16. Sitzung (Do, 03.11.2022 18:30 Uhr)

Leitung: Bürgermeister Frank Gellen

I. Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde

Wasserburg steht seit mehr als zwei Jahren leer und ein Bürger möchte wissen was nun geschieht mit dem Objekt – Bieterverfahren im Bauausschuß – voraussichtlich Anfang nächsten Jahres.
2. Feststellungen zur Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates am 06. September 2022
3. Ersatzwahlen und Bestellungen in Ausschüssen 124 / 2022

Die erforderlichen Ersatzwahlen werden entsprechend des Fraktionsvorschlages wie folgt
vorgenommen:

a) Rechnungsprüfungsausschuss $$$

Mitglied                                Pers. Vertreter
sB Roland Gerhards     N.N.

b) Ausschuss für Natur, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft

Mitglied                                Pers. Vertreter
sB Frank Otten                    sB Lemkens, Nicole

c) Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Klimaschutz $$$

Mitglied                                Pers. Vertreter
sB Roland Gerhards     sB Frank Otten
sB Gottfried Optenplatz    sB Frank Otten

d) Betriebsausschuss
Mitglied                                Pers. Vertreter
sB Frank Otten                    sB Ina Anyanwu

e) Auschuss für Soziales, Teilhabe und Generationen

Mitglied                                Pers. Vertreter
sB Ina Anyanwu                  sB Frank Otten

f) KiTa-, Schul- und Sportausschuss

Mitglied                                Pers. Vertreter
sB Michael Bungarten       N.N.

– Alle dafür –

4. Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion zur Erhöhung des Personalschlüssels für die soziale Arbeit A 8 / 2022 1. Ergänzung

Beschlussvorschlag

1. Die Burggemeinde Brüggen beabsichtigt, im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung
zusätzliche Stellen einzurichten (jeweils 0,5 Stellenanteil für Second Home und Partizipation); Voraussetzung für die Umsetzung ist die Mitfinanzierung durch das Kreisjugendamt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag an den Jugendhilfeausschuss des Kreises Viersen zu stellen.

3. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah ein Konzept für den Bereich der mobilen
Kinder- und Jugendarbeit/Streetwork zu entwickeln und über die Ergebnisse in der nächsten Sitzung zu berichten.

– Alle dafür –

5. Antrag der FDP-Fraktion zur Herbeiführung einer verbindlichen Entscheidung zur Realisierung eines interkommunalen Bades

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird ausgehend von den Ergebnissen der Beratung in der
Ratssitzung formuliert und zur Abstimmung gestellt.

  • Da die Bäderkommission keine Beschlußfähigkeit hat, möchte die FDP eine sichere Zusage.

Der Bürgermeister lehnt ab … keine Schärfe, keine Verbindlichkeiten, kein Datum.
Die CDU Brüggen steht grundsätzlich dafür, möchte aber den Partner Niederkrüchten nicht unter Druck setzen.
Grüne stimmen geschlossen dafür.
UWB für Schußstrich und Plan B ohne Niederkrüchten und gegen den Antrag der FDP.
Laut WIR 17 von 34 in Niederkrüchten stimmen dafür = keine klare Sicherheit.
SPD gegen den Antrag der FDP.

6. Beschluss des Terminplanes für die Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Gesellschaftsgremien für das Jahr 2023 154 / 2022

Beschlussvorschlag
Dem Terminplan für die Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Gesellschaftsgremien
für das Jahr 2023 wird zugestimmt.

– Alle dafür –

7. 74. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung eines Sondergebietes „Sport,
Freizeit, Gastronomie, Erholung, Beherbergung“ an der St.-Barbara-Straße
a) Ergebnis der landesplanerischen Abstimmung nach § 34 Abs. 1 LPlG
b) Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
c) Ergebnis der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
d) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
e) Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB 149 / 2022 1. Ergänzung

– Alle dafür –

Beschlussvorschlag
a) Für das in der vorliegenden Planentwurfszeichnung durch Umrandung dargestellte Gebiet
wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Ziel der Änderung ist die Darstellung von zwei Sonstigen Sondergebieten gemäß § 11 BauNVO. Für den südlichen Teil des Aufstellungsbereichs wird ein
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Beherbergung, Verwaltung und Gastronomie“
ausgewiesen und für den nördlichen Teil mit der Zweckbestimmung „Beherbergung,
Sport, Freizeit und Veranstaltung Indoor“.

b) Es wird zur Kenntnis genommen, dass in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans keine Stellungnahmen
abgegeben wurden.

c) Über die in der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend der Vorlage
149/2022 entschieden. Die dort aufgeführten Abwägungsvorschläge werden als Abwägungsergebnis übernommen.

d) Dem vorliegenden, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der landesplanerischen Abstimmung nach § 34 Abs. 1 LPlG und den Abwägungsergebnissen überarbeiteten, Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Entwurfsbegründung wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsunterlagen einschließlich Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

8. Bebauungsplan Brü/32 „Heide Camp“, 3. Änderung
a) Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
b) Ergebnis der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
c) Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB 143 / 2022

Beschlussvorschlag

a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Brü/32 „Heide Camp“, 3. Änderung keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

b) Über die in der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend der Vorlage
143/2022 entschieden. Die dort aufgeführten Abwägungsvorschläge werden als Abwägungsergebnisse übernommen.

c) Dem vorliegenden, unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse überarbeiteten,
Entwurf des Bebauungsplanes Brü/32 „Heide Camp“, 3. Änderung sowie der Entwurfsbegründung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsunterlagen einschließlich der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.

– alle dafür –

9. Abwasserbeseitigungskonzept 2022-2028
hier: Beschluss des Abwasserbeseitigungskonzeptes 148 / 2022

Beschlussvorschlag

Dem Entwurf des Abwasserbeseitigungskonzeptes im Bearbeitungsstand 19.10.2022 für den
Zeitraum 2022 bis 2026 wird hiermit zugestimmt.

– 1 Enthaltung, Rest dafür –

10. Satzung der Burggemeinde Brüggen zur Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung, sowie dazugehörige Kalkulation 164 / 2022

Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2023 zur Kenntnis und
beschließt die Satzung der Burggemeinde Brüggen über die Erhebung von Gebühren für die
Straßenreinigung in der vorliegenden Fassung.

– alle dafür –

11. Satzung der Burggemeinde Brüggen über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung, sowie dazugehörige Kalkulation 169 / 2022

Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2023 zur Kenntnis und
beschließt die Satzung der Burggemeinde Brüggen über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung in der vorliegenden Fassung.

– alle dafür –

12. Satzung der Burggemeinde Brüggen zur Erhebung von Gebühren für die Gewässerunterhaltung, sowie dazugehörige Kalkulation 173 / 2022

Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Kalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühren für 2023 zur Kenntnis
und beschließt die Satzung der Burggemeinde Brüggen über die Umlage des Aufwandes für
die Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW in der vorliegenden Fassung.

– alle dafür –

13. Jahresabschluss der Burggemeinde Brüggen für das Haushaltsjahr 2021
hier: Zuleitung gem. § 95 Abs. 5 GO NRW 176 / 2022

(-460.000 Euro = weniger Ausgaben als vorgesehen)

8.000.000 Gewerbesteuerertrag 2021, Prognosen 2022 ebenfalls.

– alle dafür –

14. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
hier: Zuleitung gem. § 80 GO NRW 175 / 2022

Defizit für 2023 -> 1.918.000

Erträge: 40.656.773 €
Aufwendungen: 43.714.810 €
Finanzergebnis: 100.200 €
NKF – CIG – UKR: 1.272.500€

Schlüsselzuweisungen 2023: ca. 3.000.000

Hebesätze bleiben gleich.

Kreisumlage

2022
2023
Kreisumlage
7.756.364 €
8.484.165 €
( + 727.801 €)
MB Jugendamt
5.925.683 €
7.514.192 €
(+ 1.588.509 €)
MB VKV
391.349 €
446.535 €
(+ 55.186 €)
Rückzahlung H.z.Pfl
-219.000 €
(- 219.000 €)
16.275.754 €
+ 2.152.496 €

– alle dafür –

15. Angelegenheiten der Burggemeindehalle Brüggen gGmbH
hier: Wirtschaftsplan 2022/2023 125 / 2022

Beschlussvorschlag
Der Wirtschaftsplan der Burggemeindehalle Brüggen gGmbH für die Jahre 2022/2023 wird in
der vorliegenden Fassung beschlossen und die Gesellschafterversammlung angehalten,
einen entsprechenden Beschluss zu fassen (§ 133 Abs. 1 S. 2 GO NRW).

  • Ein Eventmanager wurde von einem CDU-Mitglied und der WIR-Partei angesprochen wegen dem erhöhten Personalaufwand für mehrere Großveranstaltungen in der Burggemeindehalle. Ca. 4 Veranstaltungen im Jahr wären notwendig für grüne Zahlen.
    Dies wurde vom Bürgermeister vehement abgelehnt.

– alle dafür –

16. Angelegenheiten der Brüggen.E-Netz GmbH & Co.KG
hier: Jahresabschluss für das Jahr 2021 152 / 2022

Beschlussvorschlag

Der Gesellschafterversammlung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

a) Der geschäftsführenden Komplementärin und der die Komplementärin vertretende
Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2021 wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
b) Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Brüggen.E-Netz GmbH & Co.KG im Geschäftsjahr 2021 wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

c) Der Jahresabschluss der Brüggen-E-Netz GmbH & Co.KG zum 31.12.2021 mit einer
Bilanzsumme in Höhe von 3.956.932,73 Euro und einem Jahresüberschluss in Höhe
von 402.369,52 Euro wird festgestellt.

d) Der Lagebericht für das Jahr 2021 wird zur Kenntnis genommen.

e) Der Jahresüberschuss in Höhe von 402.369,52 Euro wird auf die Kapitalkonten gutgeschrieben.

– alle dafür –

17. Angelegenheiten der Brüggen.E-Netz Vewaltungs-GmbH
hier: Jahresabschluss für das Jahr 2021 153 / 2022

Beschlussvorschlag

Der Gesellschafterversammlung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

a) Den Geschäftsführern der Brüggen.E-Netz Verwaltungs-GmbH im Geschäftsjahr
2021 wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

b) Der Jahresabschluss der Brüggen.E-Netz Verwaltungs-GmbH zum 31.12.2021 mit
einer Bilanzsumme in Höhe von 49.666,17 Euro und einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.104,38 Euro wird festgestellt.

c) Der Lagebericht für das Jahr 2021 wird zur Kenntnis genommen.

d) Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.104,38 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

– alle dafür –

18. Angelegenheiten der Bäderbetriebe Brüggen
hier: Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 177 / 2022

Beschlussvorschlag

Der Rat der Burggemeinde Brüggen beschließt

a) der Betriebsleitung Entlastung zu erteilen,

b) den Jahresabschluss der Bäderbetriebe zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von
2.349.561,50 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 31.544,03 Euro festzustellen und
den Fehlbetrag durch die Burggemeinde auszugleichen,

c) den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020 festzustellen

– alle dafür –

19. Angelegenheiten der Bäderbetriebe Brüggen
hier: Wirtschaftsplan 2022/2023 126 / 2022

Beschlussvorschlag
Der Wirtschaftsplan der Bäderbetriebe Brüggen für die Jahre 2022/2023 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

– alle dafür –

20. Angelegenheiten der Bäderbetriebe Brüggen
hier: Anpassung von Eintrittsgeldern und Kursgebühren 127 / 2022 1. Ergänzung

Beschlussvorschlag
Die Tarife für die Benutzung des Hallenbades der Bäderbetriebe Brüggen werden wie in der
Anlage aufgeführt ab 01.01.2023 beschlossen.

Tarife Hallenbad Brüggen 2023

– alle dafür –

21. Betriebssatzung der Burggemeinde Brüggen für die Bäderbetriebe Brüggen 128 / 2022

Beschlussvorschlag
Die Betriebssatzung der Burggemeinde Brüggen für die Bäderbetriebe Brüggen wird in der
vorliegenden Form beschlossen.

– alle dafür –

22. Berichtspflicht des § 6 der KommunalaushaltsechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme 170 / 2022

Die Verwaltung wird in der Sitzung auch die aktuellen Zahlen nennen um einen genaueren
Überblick zu erhalten.

Die Unterbringungsmöglichkeiten in der Burggemeinde sind bis auf den letzten Platz beansprucht, was die Kommune vor weitere Probleme in diesem Bereich stellt. Verwaltungsseitig
wird mit Hochdruck an Lösungen gearbeitet, die eine würdige und zielgerichtete Unterbringung ermöglichen.

Im Rahmen des Ukrainekrieges sind der Burggemeinde Brüggen zum Ende des III. Quartals
Aufwendungen in Höhe von 232.350,87 € (vgl. Quartal II 175.018,52 € (Mehraufwand
57.332,35 €)) entstanden, welche außerplanmäßig bereitgestellt wurden.

Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landeszuweisungen und privaten Spenden in Höhe
von 189.251,51 € (Keine Veränderung zum II. Quartal) gegenüber.

An dieser Stelle wird bereits darauf hingewiesen, dass möglicherweise privat untergebrachte
Menschen aufgrund verschiedenster Umstände durch die Gemeinde unterzubringen sind.
Dies hätte selbstredend auch haushalterische Auswirkungen.

168 Flüchtlinge, davon 33 in privaten Haushalten

23. Mitteilungen der Verwaltung

– Telekom: alle öffentlichen Münzsprecher werden in der Gemeinde Brüggen demontiert.
– Herr Dresen wird den technischen Bereich vom Bauamt übernehmen.

24. Anfragen der Ratsmitglieder

– Stichweg Alter Postweg oberhalb des Ärztehauses: Ausschreibung ist raus.
– Zuweg zum alten jüdischen Friedhof am Christenfeld in Bracht in deaströsem Zustand – der Bauhhof wird beauftragt diesen zu reinigen.
(Insgesamt ist dieses Gelände stark vernachlässigt und es gab auch noch nie ein größeres Interesse diese Geschichte aufzuarbeiten)
– Förderung für die Hackschnitzelanlage in Bracht? 60% der Aufwendungen werden gefördert (lt. Dreesen)
– Begegnungsstätte Lüttelbracht fehlt ökologischem Standard. Fertigstellung des Baus muss abgewartet werden (2023).