Tagebuch Naturwart Brüggen Niederkrüchten – Juni 2021
Naturpark Schwalm-Nette – (Brüggen / Niederkrüchten) Juni 2021
Durch die Allgemeinverfügung von Niederkrüchten am Venekotensee (s.u.), zieht es die Badehungrigen an den Dahmensee und den Diergartschen See (Naturschutzgebiet).
Mit Schlauchboten, Shishas, Alkohol, etc.
Brachter Depot – Brüggen (Naturschutzgebiet):
L373 – Brüggen (Landschaftsschutzgebiet / Naturschutzgebiet):
Dahmensee – Brüggen (Landschaftsschutzgebiet / Naturschutzgebiet):
Auch wenn Corona- und Verordnungsbedingt sich der „Besucherstrom“ gemindert hat, sollte man nicht den Trampelpfaden folgen.
Ausser man steht auf Konfrontationen mit Hundebesitzern und/oder Fiskar-Axt-Touristen, die einem öfters begegnen.
Das Müllproblem an den Seen hat sich in dem Sinne reguliert, da die Allgemeinverfügung gilt (s.u.) und die Bürger und Besucher den Müllabtransport selbst bewerkstelligen.
Also muss die knappe Kasse der Gemeinde Brüggen nicht für Müllentsorgung angetastet werden und eine Lokal-Partei kann sich mit fremden Lorbeeren schmücken (Letzteres ist überall gleich und nicht nur auf den hiesigen Ort zu beziehen !!)
Weit mehr als 14 Tage später (ausgegeben am 17.06.2021) zieht auch Brüggen mit einer Bekanntmachung nach.
In der Zeitung wurde sich noch im Schulterschluss gegen Verschmutzung, etc. mit der Gemeinde Niederkrüchten gezeigt und gehandelt wird wie gewohnt verzögert, schade.
Allgemeinverfügung der Gemeinde Burggemeinde Brüggen für den Bereich des Dahmensees (Bekanntmachung_282-2021)
Für den in der Übersichtskarte ausgewiesenen gelb markierten öffentlichen Bereich im Umfeld des Dahmensees wird nachstehende
ALLGEMEINVERFÜGUNG
für die Zeit vom 11. Juni bis 30. September 2021 erlassen:
- Das Mitführen und der Verzehr von alkoholischen Getränken oder von Getränken, die Alkohol enthalten (hierzu zählen auch Mischgetränke, bestehend aus Alkohol und nicht
alkoholischen Flüssigkeiten), ist untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot ist das Mitführen von alkoholischen Getränken/Mischgetränken ohne Verweildauer in den
betreffenden Örtlichkeiten, die erkennbar lediglich zum Transport durch den im Anhang bezeichneten genannten räumlichen Geltungsbereich befördert werden (z. B.
Einkäufe für die häusliche Verwendung). - Hunde sind an der Leine zu führen.
- Das Baden sowie sämtliche die Wasserfläche des Dahmensees betreffenden Aktivitäten (hierzu gehören insbesondere das Tauchen, Stand Up Paddling, das Befahren der
Wasserfläche mit Booten, Luftmatratzen etc.) sind verboten. Die das Fischereirecht betreffenden Regelungen bleiben hiervon unberührt. - Das Rauchen sowie jegliche Nutzung offenen Feuers (hierzu gehören insbesondere das Grillen, „Lagerfeuer“, Kerzenlicht, Kohlen auf Wasserpfeifen wie z. B. „Shishas“ etc.) ist
nicht gestattet, sofern dies nicht bereits durch spezialgesetzliche Regelungen verboten ist. - Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 5 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
- Für den Fall der Nichtbeachtung dieser Allgemeinverfügung werden Zwangsmittel in Form der Ersatzvornahme und des unmittelbaren Zwangs angedroht.
- Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom12.11.1999 (GV. NRW. S. 602) in der zzt. geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht und gilt mit dem auf die Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Sie tritt mit der Bekanntgabe in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2021 außer Kraft.
Während die Gemeinde Niederkrüchten am Venekotensee durch Verbot und Security Ruhe bringt,
zieht es die Menschen nun in die Naturschutzgebiete vom Dahmensee und Diergartschen See.
Dort gibt es weder Security noch Mülleimer. Beides sind Kostenfaktoren.
Ein Tag Sonne am Dahmensee … keine Mülleimer mehr.
Diergartscher See – Brüggen (Naturschutzgebiet):
Elmpter Schwalmbruch – Niederkrüchten (Naturschutzgebiet):
Overhetfeld – Niederkrüchten (Landschaftsschutzgebiet):
Schwalm – Brüggen (Landschaftsschutzgebiet)
Tackenbenden – Niederkrüchten (Naturschutzgebiet):
Venekotensee – Niederkrüchten (Landschaftsschutzgebiet):
Wenn man den Schwalmbverband mir dem Minibagger im Schlepp ankommen sieht, kann man zu 90% davon ausgehen, dass wieder ein Biberdamm kastriert wird.
Eine Bank 200 m vom Hauptparkplatz von Venekoten zeigt das Problem von zu viel Müll.
Ein Mülleimer an einem Wanderknotenpunkt wurde 3-4 Wochen nicht geleert.
Zwar haben Anwohner einen Müllsack gespendet, doch auch andere Besucher (Rattus norvegicus) finden den Unrat interessant (Foto 2).
Nehmt also bitte falls möglich eigenen Müll mit und meldet einen längere Zeit nicht geleerten Mülleimer dem zuständigen Ordnungsamt.
Diese sind stets hilfsbereit und gehen dem nach, danke.
Derweil kämpfen Anwohner in Venekoten selbst gegen die Knöllchen.
Auch Pflegedienste, etc. sind davon betroffen.
Die Schwalben nisten wieder in den hiesigen Ställen.
Ab den 01.06.2021 gilt am Venekotensee folgende Allgemeinverfügung: (Bekanntmachung_258-2021)
für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 2021 für den Bereich des Venekotensees
- Das Mitführen und der Verzehr von alkoholischen Getränken oder von Getränken, die Alkohol enthalten (hierzu zählen auch Mischgetränke, bestehend aus Alkohol und nicht alkoholischen Flüssigkeiten), ist untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot ist das Mitführen von alkoholischen Getränken/Mischgetränken ohne Verweildauer in denbetreffenden Örtlichkeiten, die erkennbar lediglich zum Transport durch den im Anhang bezeichneten genannten räumlichen Geltungsbereich befördert werden (z. B.Einkäufe für die häusliche Verwendung).
-
Hunde sind an der Leine zu führen.
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Das Baden sowie sämtliche die Wasserfläche des Venekotensees betreffenden Aktivitäten (hierzu gehören insbesondere das Tauchen, Stand Up Paddling, das Befahren der Wasserfläche mit Booten, Luftmatratzen etc.) sind verboten. Die das Fischereirecht betreffenden Regelungen bleiben hiervon unberührt.
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Das Rauchen sowie jegliche Nutzung offenen Feuers (hierzu gehören insbesondere das Grillen, „Lagerfeuer“, Kerzenlicht, Kohlen auf Wasserpfeifen wie z. B. „Shishas“ etc.) istnicht gestattet, sofern dies nicht bereits durch spezialgesetzliche Regelungen verboten ist.
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Die Nutzung von Geräten, die der Musikwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte) ist untersagt. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung über Kopfhörer.