Ökopunkte

Was sind Ökopunkte und wie generiert man diese?

Den Begriff Ökopunkte hat man bestimmt schon mal gehört.

Dies sind keine Vorschläge der Grünen auf einer Sitzung 😉
Einfach nachzulesende Recherche im Internet zum Thema Ökopunkte.

Ökopunkte in der Theorie:

Ökopunkte sind ein Instrument des Umweltrechts, mit dem Umweltauswirkungen von Baumaßnahmen oder anderen Projekten bewertet und ausgeglichen werden können. Sie sind ein Mechanismus, um die Belastungen auf die Umwelt zu reduzieren und den Schutz von Natur und Umwelt zu verbessern.

Konkret werden Ökopunkte von den zuständigen Behörden vergeben, wenn bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung des Natur- und Umweltschutzes umgesetzt werden, z.B. durch die Renaturierung von Flussufern, die Schaffung von Biotopen oder die Anlage von Grünflächen. Ein Ökopunkt steht dabei für eine bestimmte Menge an Umweltverbesserung, die durch die Umsetzung einer Maßnahme erreicht wird.

Diese Ökopunkte können dann von Bauherren oder anderen Projektträgern erworben werden, um Umweltauswirkungen ihrer eigenen Vorhaben auszugleichen. Dabei gilt: Je größer die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt sind, desto mehr Ökopunkte müssen erworben werden.

Ökopunkte können somit dazu beitragen, Umweltschäden durch menschliche Eingriffe in die Natur zu reduzieren und den Schutz von Natur und Umwelt zu verbessern

Zielführung ist eigentlich folgende:

  1. Verbesserung der Biotopqualität
  2. Schaffung höherwertiger Biotoptypen
  3. Förderung spezifischer Arten
  4. Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen
  5. Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen
  6. Verbesserung der Grundwassergüte

Das Biotopwertverfahren

Es gibt ein sogenanntes Biotopwertverfahren bei dem man das gewünschte Land bewerten lassen kann.
Diese Land erhält Wertpunkte, man nennt sie auch salopp Ökopunkte.
Möchte man dieses Land bebauen (versiegeln), muss man bei der UNB (Untere Naturschutzbehörde) des entsprechenden Landkreises entsprechende Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) für das Grundstück nachweisen und es werden Punkte gegengerechnet.

Jede Fläche wird entsprechend bewertet/klassifiziert.

Ein Wald bekommt wie ein Feuchtbiotop einen eigenen Wert zugewiesen (max. 10 ÖP/ m²)

  • Acker
  • Grünfläche
  • Grünland
  • Weide
  • Streuobstwiese (ca. 8 ÖP/ m²)
  • Wald
  • Feutchtbiotop
  • Dachbegrünung auf Gebäuden (ca. 1-4 ÖP/ m²) (bei künstlicher Bewässerung keine Biotoppunkte)
  • Öffentliche Grünflächen und Parks (ca. 6-10 ÖP/ m²)
  • Verkehrsgrün (ca. 4 ÖP/ m²)

Wird eine alte Straße abgerissen und die Fläche wieder für die Natur hergerichtet, erhält man auch wieder früher für den Bau vergebene Ökopunkte zurück.
Renaturieren kann sich also für eine Gemeinde evtl. auch lohnen.

Wird eine stillgelegte Industriefläche (Fabrik, Lagerhalle) abgerissen und es wird dort wieder neu gebaut, sind theoretisch keine Ökopunkte nötig, da die Fläche ja bereits versiegelt war und man der Natur in der Hinsicht nicht schadet (Bodenproben oder sonstige ökologische Gründe lassen wir mal aussen vor).

Es gibt aber auch noch eine gesetzlich legale, aber recht hintertriebene Methode um an Ökopunkte zu gelangen.

Wir nehmen mal ein einfaches Beispiel einer Feuchtwiese:
Eine Brachfläche wir jahrelang ökologisch gepflegt. Der Wert steigt in Ökopunkten, da sich die Natur „aufwertet“.
Die Gesamtmenge der Ökopunkte der Gemeinde steigt.
Die Fläche wird nun an eine naturnahe Stiftung verkauft. Diese düngt die Fläche einmal oder bricht sie um und der Wert fällt dadurch.
Diese Fläche wird nun neu bewertet mit z.B. 2 ÖP/m². Der Gesamtkontostand/-Wert fällt.
Jetzt wird diese Fläche weider ökolgisch gepflegt und über die Jahre aufgewertet und siehe da … nach Jahren der Erholung macht man eine neue Bewertung und es gibt 6 ÖP/m².

Macht 4 ÖP/m² „Gewinn“.

Irgendwo irrsinnig, aber legal.

Wertstufen des Bodens

  • Entsiegelung
  • Teilentsiegelung
  • Rekultivierung
  • Überdeckung baulicher Anlagen
  • Oberbodenauftrag
  • Tiefenlockerung
  • Dachbegrünung
  • Verbesserung des Wasseraufnahmevermögens
  • Erosionsschutz

Aber auch hier gilt: wenden Sie sich bitte an die UND des betreffenden Landkreises.

Der Preis für einen Ökopunkt ist regional sehr unterschiedlich; ganz grob kann man einen Wert von etwa 3 bis 4,50 €/Punkt ansetzen.
In NRW ca. 4 Euro pro Punkt (2022)

Brachwiesen und Ökopunkte

Wusstest Ihr:
Seit 2015 zahlt die EU die Greening-Prämie (80€+/hektar), wenn Landwirte einen Teil ihrer Flächen brach liegen lassen.
Damit soll die Ökologische Vielfalt gestärkt und Monokulturen verhindert werden.

 

Ein Beispiel einer Brachwiese (angeblich zu feucht für die Landwirtschaft) in der Gemeinde Brüggen läuft dies (für mich beobachtbar) zumindest nach dem selben Schema.

Hier also eine Jahre lang eine NATÜRLICH gewachsene Blühwiese.

Wildwiese in Brüggen Biene in Löwenzahn Brüggener Ökopunkte Naturvernichtung um Ökopunkte zu generieren

Jetzt wurde sie umgepflügt UND mit Chemikalien bearbeitet (Fotos/Augenzeugen).

  • Warum, wenn da doch kein Ackerbau möglich ist?
  • Warum behandeln … zudem 5 m vom fließenden Gewässer (Landschaftsschutzgebiet) ?
  • Jahre später (2023) – noch immer Wildwiese, bzw. vom Ackerbau verschont.

Die sinnvolle ökologische Ausrede wird es hier kaum geben.
Doch dies wird in anderen Gemeinden nicht anders sein, Gesetzeslücken und Hebel finden ist Volkssport. Unten wie oben.
(Es ist nicht gesetzlich illegal)

Zum Beispiel der Brachwiese … hört Ihr die Ökopunkte wachsen? 😉


Ökopunkte-Tauschbörsen

In den Gemeinden mit Ökopunkteüberschuss können diese gegen Finanzleistungen mit Städten und Gemeinden mit nicht so gutem Ökopunkte-Konto „tauschen“.

Es existieren Unternehmen die sich um sowas kümmern und sogar bei ebay-Kleinanzeigen findet man sie … Ökopunkte zum Kauf.

Auszug aus der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung

(Land Baden-Württemberg)

Ökopunkte werden vom Beginn einer eingestellten Maßnahme bis zu ihrer Zuordnung,
höchstens jedoch für einen Zeitraum von zehn Jahren verzinst. Die jährliche Verzinsung
beträgt dabei 3 Prozent ohne Zinseszins (§ 5 ÖKVO).

Eine Weitergabe oder Veräußerung von Flächen oder Ökopunkten ist zulässig. Dies muss der
unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden. …
… Das Handeln von Ökopunkten geschieht entweder durch den direkten Kontakt eines
Kaufinteressenten mit dem Maßnahmenträger über das öffentlich einsehbare ÖkokontoVerzeichnis der unteren Naturschutzbehörde oder über die internetbasierte landesweite Handelsplattform der Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH.
Dabei erfolgt die Weitergabe von Ökopunkten auf privatrechtlicher Grundlage. Die Preise für die jeweiligen Ökopunkte werden durch Angebot und Nachfrage gesteuert und werden nicht behördlich beeinflusst (Bonde, 2013)

Der Kapitalismus lebt 😉