Strafanzeige gegen Bürgermeister Gellen – oder Wahlkalkül ?
So lautet die Titelzeile der Rheinischen Post vom 05.02.2020:
Vorfall in Brüggen-Bracht : Strafanzeige gegen Bürgermeister Gellen
Knapp zusammengefasst:
Im Feuerwehrhaus in Bracht wurde eingebrochen … eine Person auf der Videokamera aufgezeichnet … der Bürgermeister (Ex-Polizist) veröffentlicht das Bild im Internet.
Der vermeindliche Täter stellt sich … der BM wird wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz angezeigt .. die Presse veröffentlicht auch das online … dies wird geteilt, auch in den sozialen Medien und dort kommt wie bei anderen Geschehnissen eine Welle von Sympathiebeurkundungen.
- Es wurde ganz bewusst gegen das Datenschutzgesetz verstoßen (Ex-Polizist !) = strenge Hand +
- Der Gezeigte meldet sich = Erfolg +
- Man ist wieder in den Medien (ohne vemeindlichen Wahlkampfhintergrund) = +
- Eine Aufstellung zur Wahl war vorher schon innerhalb der CDU, auf Grund der besonderen „Bürgernähe“ keine leichte Entscheidung, doch jetzt ist das vergessen = +
- „Es gibt einen Sheriff in der Stadt, der mit aller Härte gegen das Böse vorgeht“ *
- Wir kennen es aus anderen Ländern oder dem Showbusiness. Bei schlechten Werten muss man Held sein oder extrem auffallen.
- Die RP „lehnt“ sich mittlerweile zu nah an der Gemeinde an … so kann man natürlich von unbeeinflusstem Journalismus sprechen.
- Bei früheren Delikten wurde nie was veröffentlicht. Das ging ALLES „hinter“ dem Internet.
Meine Fussnote:
- Ich gebe keine … lasst Euch die Punkte … jeden Einzelnen durch den Kopf gehen.
Schluckt die Subjektivität runter und versetzt Euch in die Lage des anderen. - Vielleicht war es auch nur eine Retourkutsche vom Täter, wer weiß.
- Eine wahre Antwort werdet Ihr nicht erhalten !
- Keine Unterstellung oder Beschuldigung meinerseits … egal wie oder was … es kommt zu diesem Zeitpunkt passend.
- Ich bin wie auch in diesem Fall dagegen Einbrecher zu schützen … ich ginge vermutlich andere Wege.
* = zwischenmenschlich Böses ausgeschlossen