Brüggen – 11. Hauptausschuss

Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, 11. Sitzung (Dienstag, 06.12.2022 18:30 Uhr)

I. Öffentliche Sitzung
1. Feststellungen zur Niederschrift über die 10. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 25. Oktober 2022

2. Geförderter Breitbandausbau „graue Flecken“ im Kreis Viersen 202 / 2022

 

Gemeindeinfo:
Der Bund fördert die nicht rentablen Investitionen zu 50 % und das Land NRW
zu 40 %. Somit verbleiben 10 % der Kosten als Eigenanteil bei den Kommunen-

Die kalkulierten Gesamtkosten für den Ausbau in Brüggen belaufen sich auf maximal 3.700.000,-
Euro. Der 10-%-ige Eigenanteil der Burggemeinde Brüggen beläuft sich somit auf maximal
370.000,- Euro.
Das bedeutet eine Bezuschussung in Höhe von ca. 1.400,- € pro Hausanschluss.

Wortbeitrag vom Kreis Viersen (Küsters) :

  • Die Gemeinde hat eine Gigabitversorgung von 92% und liegt damit weit über dem Landesdurchschnitt.
    „Alles was nicht Gigabitfähig ist, ist förderfähig.“
  • Brüggen hat eine Sonderstellung im Kreis durch die früheren Ausbaumaßnahmen des Glasfasernetzes (Deutsche Glasfaser).
  • Ein Mobilfunkmast für das Areal „Brachter Wald“ steht in Aussicht (für bis zu drei Netzanbieter).

 

Beschlussvorschlag
a) Alle nach der Förderrichtlinie „graue Flecken“ noch unterversorgten Gebiete in Brüggen
sollen durch eine vom Kreis Viersen koordinierte Inanspruchnahme von Fördermitteln mit
einer gigabitfähigen Technik ausgebaut werden.

b) Dem Abschluss einer öffentliche-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Viersen zur
Durchführung eines geförderten Breitbandausbaus auf dem Gebiet der Burggemeinde Brüggen wird zugestimmt.

c) Vorbehaltlich einer Förderzusage erklärt sich die Burggemeinde Brüggen zur Übernahme
des 10%-igen Anteils an der Deckungslücke im Rahmen eines flächendeckenden Breitbandausbaus der unterversorgten Bereiche in Brüggen einverstanden.

d) Der 10%-ige Eigenanteil für die Burggemeinde Brüggen in Höhe von 370.000,- € wird im
Haushalt ab 2024 bereitgestellt

(gez. Achten, Jäger, Gellen)

– Beschlussvorschlag angenommen – keine Gegenstimme –

3. Digitalisierung in der Burggemeinde Brüggen

I. Onlinezugangsgesetz (OZG)
II. Neue Internetseiten
III. E-Payment ePay21
IV. Dokumentenmanagementsystem (DMS)
V. Einführung elektronischer Rechnungseingangsworkflow / xSuite
VI. DE-Mail & besonderes Behördenpostfach
VII. e-Akte Bürgerservice
VIII. Bauaktendigitalisierung
IX. Digitalpakt an Schulen

– Vom Ausschuss zur Kenntnis genommen –

4. Zentrale Unterbringung der Verwaltung 203 / 2022

I. Zusätzliche Büroräume
Insgesamt sollen weitere 5 Büros mit mindestens 7 Arbeitsplätzen und ein Besprechungsraum für bis zu 10 Personen durch den Umbau des großen Sitzungssaales (Ratssaal) im Anbau des Rathaus Brüggen entstehen.

II. Ersatz für den Ratssaal
Ausschüsse und Arbeitskreise finden zukünftig im Seminarraum der Verwaltungsstelle Bracht oder im kleinen Sitzungssaal im Rathaus Brüggen statt.
Für Fraktionsbesprechungen stehen ebenfalls der Seminarraum der Verwaltungsstelle Bracht und der kleine Sitzungssaal im Rathaus Brüggen zur Verfügung.
Für die Ratssitzungen stehen mehrere Alternativen zur Verfügung, die erörtert werden müssten.

Ausschuss:

  • Begegnugsstätte Lüttelbracht wird laut BM bevorzugt
  • Parteien tendieren zur Burg (zu klein laut Achten)

– Es kommt letztendlich zu keinem Ergebnis und wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen –

5. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Burggemeinde Brüggen für das Haushaltsjahr 2023 (Hebesatzsatzung) 187 / 2022

Die Realsteuern sollen wie folgt festgesetzt werden:
Grundsteuer A: Von 247 auf 254 (+ 7) (2. günstiger in Kreis … Nettetal günstigster)
Grundsteuer B: Von 479 auf 493 (+14) (Mittelfeld … Nettetal günstigster)
Gewerbesteuer: Von 414 auf 416 (+ 2) (Nettetal günstigster mit 410%)

– Die geplante Steigerung macht ca. 250.000 Euro pro Jahr aus.
– Bei der Grundsteuer B macht es eine private Haushaltsbelastung von 25 Euro aus.

  • Man unterstreicht des öfteren seitens BM und Kämmerer im unteren Bereich der benachbarten Gemeinden zu liegen mit der Erhöhung.
  • Diese humane Besteuerung wird seitens des Kämmerers ohne zögern wie folgt geschätzt unterstrichen: Grundsteuer A 350 €, Grundsteuer B 600 € und Gewerbesteuer 460 €.
    (Voraus ging eine Frage CDU wie hoch die Steuern denn sein müssten um eine schwarze Null im Haushalt zu erzeugen)
  • Der Kämmerer sei auch davon betroffen, merkte aber an, dass es ja für die Gemeinde wäre. (Kommentar *aus*)
  • Die CDU befürwortet eine massive Erhöhung, um die kommenden Jahre dann Nullrunden einzuführen.

– Für die Erhöhung der Hebesätze – 3 Enthaltungen* – 3 Gegenstimmen –


Ergänzung / Hintergrund

Nun müssen wir aber zurück und ein kleines bischen Licht ins Hebesatz- und Steuerdunkel bringen, ohne „Ja-aber seitens des „Dreigestirns“.

Achtung:

Alles ganz ganz schlicht formuliert, ohne irgendwelche Regional- und soziale Gemeindestruktureinflüsse.

  1. Hebesätze werden von den Gemeinden individuell selbst festgelegt (externe Quelle)
  2. Gemeinden können NICHT pleite gehen!!
  3. Grundsteuer A+B betreffen die Anwohner direkt, Gewerbesteuer die Firmen … die Gemeinde entscheidet !

Zu 1 und 2 ist also klar gesagt, dass die Gemeinden die Zügel in den Händen halten.
Neben Schankeinnahmen, Hundesteuer, etc. sind die Grundsteuer A+B, sowie die Gewerbesteuer die wichtigste selbst zu bestimmende Einnahmequelle.

Erhöht man die Grundsteuern, belastet man den Bürger direkt. Bei der Gewerbesteuer die Firmen.
Die Firmen können abwandern, die Grundstückseigentümer nicht.

Da wir in einem „Sozialstaat“ leben werden auch schwächer dastehende Gemeinden getragen über den kommunalen Finanzausgleich.
„Verdient“ eine Gemeinde mehr, geht der „Überschuss“ in den „Gemeinschaftstopf“ und schwächere Gemeinden bekommen einen höheren kommunalen Finanzausgleich (KFA).
Wo zwangsläufig dann stärkere Gemeinden einen geringeren KFA erhalten.

Brüggen würde durch eine Entlastung des Bürgers eine höhere Zuteilung erhalten zu „Lasten“ der anderen Gemeinden?
Wie gesagt ganz ganz grob ja, zumindest in diesem einen Steuertopf.

Brüggen geht den den halbschwangeren Weg und verteidigt sich damit keine Wahl zu haben.
Nimmt man den KFA nicht an, würde man danach keine Zuweisung erhalten?!

Das ist mir zu tief im Steuer- und Zuteilungsdschungel, obwohl das Prinzip ähnlich dem des Subventionsirrsinn wäre.
Greife ich nicht in den Topf, bin ich nächstes Jahr raus.

Kennt Ihr noch das alte Straßenbausystem?
Zum Ende des Jahres werden vielerorts Großbaustellen aufgezogen, da sonst das Geld für die nächsten Jahre nicht fließen würde.

Was würde passieren würde der Bürger weniger Steuern Zahlen?
Könnte die Gemeinde auf Grund Ihrer laufenden Kosten pleite gehen?

NEIN … siehe Punkt 2 ! Gemeinden können nicht pleite gehen, auch wenn Brüggen den Haushalt nur noch sehr schwer gestemmt bekommt.

Was könnte passieren?
Nun, wenn eine Gemeinde es nicht gestemmt bekommt, greift der „Staat“ ein und übernimmt das Ruder mit klaren Angaben. bei denen es so gut wie keinen Entscheidungsspielraum mehr gibt.
Das Beispiel auf der Sitzung greife ich mal auf in dem z.B. die Personalkosten im Folgejahr nur 2% steigen dürften.
Das heißt nicht alle bekommen eine Gehaltserhöhung um 2% sondern das Gesamtvolumen darf die 2% nicht übersteigen oder es müssen Angestellte gehen.
Kein Spielraum für Neuanstellungen durch neue Aufgaben.

Es gleicht einer Entmündigung.

Das andere über sie zu bestimmen haben, möchte die Gemeinde natürlich nicht und steuert so gut es geht in die Richtung „Validität“ aufrecht zu erhalten.

Wolle man den Haushalt auf eine schwarze Null bringen, müsste Brüggen Grundsteuer A auf 350, Grundsteuer B auf 600 und die Gewerbesteuer auf 460 bringen (ungeprüfte Schätzung des Kämmerers).

Fakt: Unterm Strich, Kämmerer, BM, und CDU sind FÜR eine Mehrbelastung der Brüggener Bürger.

  • Daran wird sich in dieser Mitte-rechts-Konstellation nichts ändern.
  • Es ist eben einzig und allein zum Wohle des Bürgers *Sarkasmus aus*
  • Und zu den Enthaltungen sagen wir mal nichts. (= stille Zustimmung)

6. Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Burggemeinde Brüggen (Friedhofssatzung) 188 / 2022

Es werden vermehrt Grabstätten vor Ablauf des Nutzungsrechtes an die Gemeinde zurückgegeben.
Dies hat verschiedene Gründe, oftmals sind Nutzungsberechtigte körperlich nicht in der Lage, die Grabstätten zu pflegen oder die Angehörigen wohnen nicht vor Ort.

– Vom Ausschuss angenommen – keine Gegenstimme –

7. Satzung der Burggemeinde Brüggen über die Erhebung von Friedhofs- und Bestattungsgebühren, sowie dazugehörige Kalkulation 191 / 2022

Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die Kalkulation der Friedhofbenutzungsgebühren für 2023 zur Kenntnis und
beschließt die Satzung der Burggemeinde Brüggen über die Erhebung von Friedhofs- und
Bestattungsgebühren in der vorliegenden Fassung.

– Für den Ausschuss zur Kenntnisnahme anstatt Beschlußvorschlag –

8. Satzung der Burggemeinde Brüggen über die Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für Spätaussiedler, Asyl begehrende Ausländer, Flüchtlinge und Obdachlose sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung 189 / 2022

Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die vorliegende Kalkulation für 2023 zur Kenntnis und beschließt die Satzung
der Burggemeinde Brüggen über die Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für Spätaussiedler, Asyl begehrende Ausländer, Flüchtlinge und Obdachlose in der vorliegenden
Fassung.

9. 1. Änderungssatzung der Burggemeinde Brüggen über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, der Kleineinleiterabgabe sowie über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben 207 / 2022

Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die Kalkulation zur Kenntnis und beschließt die 1. Änderungssatzung der
Burggemeinde Brüggen über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, der Kleineinleiterabgabe sowie über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
für die Zeit ab 2022 in der vorliegenden Fassung

10. Satzung der Burggemeinde Brüggen über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, der Kleineinleiterabgabe sowie über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben 190 / 2022

– Mitgliedsbeiträge an die Gewässerverbände
Für nächstes Jahr ist mit einem um ca. 94.500,00 € höheren Beitrag für die Schmutzwasserbehandlung von insgesamt 1.486.000,00 € zu rechnen.

– Niederschlagswasserbeseitigung
Für das Jahr 2021 ergibt sich im Rahmen der Nachkalkulation eine Überdeckung von
173.000,22 €. Diese sollte für die Kalkulationen der Jahre 2024 und 2025 vorgehalten werden

– Schmutzwasserbeseitigung
Die Nachkalkulation 2021 schließt ebenfalls mit einer Unterdeckung von 40.978,97 € ab. Insgesamt wurden 54.300,00 € eingestellt, welche den Gebührenbedarf erhöhen.

Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die Kalkulation zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Burggemeinde
Brüggen über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, der Kleineinleiterabgabe
sowie über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben für die Zeit ab
2023 in der vorliegenden Fassung

11. Mitteilungen der Verwaltung

– Rolf Gersemann verstorben (Vorsitz AWG) – Beerdigung 16.12.2022

12. Anfragen der Ausschussmitglieder

– keine –

Die Punkte vom Kämmerer 8-10 sind fachlich so trocken zusammengetragen durch Gesetze, etc., dass nicht mal ein doppelter Espresso das Interesse einer Nachfrage weckt. Gewollt? Ich denke nicht.
Kurz: nicht anschaulich verständlich, aber sachlich sicher korrekt. Alles richtig gemacht.
Es gab Erwartungsweise keine Wortmeldungen seitens des Ausschusses.