Hebesätze – Steuererhöhungen und wie man die Ausreden formuliert
5. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Burggemeinde Brüggen für das Haushaltsjahr 2023 (Hebesatzsatzung) 187 / 2022
Die Realsteuern sollen wie folgt festgesetzt werden:
Grundsteuer A: Von 247 auf 254 (+ 7)
Grundsteuer B: Von 479 auf 493 (+14)
Gewerbesteuer: Von 414 auf 416 (+ 2)
Es wird mehrfach unterstrichen, dass man in allen drei Punkten im unteren Bereich der Steuererhöhung läge mit diesem Modell (Kämmerer und BM)
Der Kämmerer sei auch davon betroffen, merkte aber an, dass es ja für die Gemeinde wäre.
(Kommentar *aus*)
Nun müssen wir aber zurück und ein kleines bischen Licht ins Hebesatz- und Steuerdunkel bringen, ohne „Ja-aber seitens des „Dreigestirns“.
Achtung:
Alles ganz ganz schlicht formuliert, ohne irgendwelche Regional- und soziale Gemeindestruktureinflüsse.
- Hebesätze werden von den Gemeinden individuell selbst festgelegt (externe Quelle)
- Gemeinden können NICHT pleite gehen!!
- Grundsteuer A+B betreffen die Anwohner direkt, Gewerbesteuer die Firmen … die Gemeinde entscheidet !
Zu 1 und 2 ist also klar gesagt, dass die Gemeinden die Zügel in den Händen halten.
Neben Schankeinnahmen, Hundesteuer, etc. sind die Grundsteuer A+B, sowie die Gewerbesteuer die wichtigste selbst zu bestimmende Einnahmequelle.
Erhöht man die Grundsteuern, belastet man den Bürger direkt. Bei der Gewerbesteuer die Firmen.
Die Firmen können abwandern, die Grundstückseigentümer nicht.
Da wir in einem „Sozialstaat“ leben werden auch schwächer dastehende Gemeinden getragen über den kommunalen Finanzausgleich.
„Verdient“ eine Gemeinde mehr, geht der „Überschuss“ in den „Gemeinschaftstopf“ und schwächere Gemeinden bekommen einen höheren kommunalen Finanzausgleich (KFA).
Wo zwangsläufig dann stärkere Gemeinden einen geringeren KFA erhalten.
Brüggen würde durch eine Entlastung des Bürgers eine höhere Zuteilung erhalten zu „Lasten“ der anderen Gemeinden?
Wie gesagt ganz ganz grob ja, zumindest in diesem einen Steuertopf.
Brüggen geht den den halbschwangeren Weg und verteidigt sich damit keine Wahl zu haben.
Nimmt man den KFA nicht an, würde man danach keine Zuweisung erhalten?!
Das ist mir zu tief im Steuer- und Zuteilungsdschungel, obwohl das Prinzip ähnlich dem des Subventionsirrsinn wäre.
Greife ich nicht in den Topf, bin ich nächstes Jahr raus.
Kennt Ihr noch das Straßenbausystem?
Zum Ende des Jahres werden vielerorts Großbaustellen aufgezogen, da sonst das Geld für die nächsten Jahre nicht fließen würde.
Was würde passieren würde der Bürger weniger Steuern Zahlen? Könnte die Gemeinde auf Grund Ihrer laufenden Kosten pleite gehen?
NEIN … siehe Punkt 2 ! Gemeinden können nicht pleite gehen, auch wenn Brüggen den Haushalt nur noch sehr schwer gestemmt bekommt.
Was könnte passieren?
Nun, wenn eine Gemeinde es nicht gestemmt bekommt, greift der „Staat“ ein und übernimmt das Ruder mit klaren Angaben. bei denen es so gut wie keinen Entscheidungsspielraum mehr gibt.
Das Beispiel auf der Sitzung greife ich mal auf in dem z.B. die Personalkosten im Folgejahr nur 2% steigen dürften.
Das heißt nicht alle bekommen eine Gehaltserhöhung um 2% sondern das Gesamtvolumen darf die 2% nicht übersteigen oder es müssen Angestellte gehen.
Kein Spielraum für Neuanstellungen durch neue Aufgaben.
Es gleicht einer Entmündigung.
Das andere über sie zu bestimmen haben, möchte die Gemeinde natürlich nicht und steuert so gut es geht in die Richtung „Validität“ aufrecht zu erhalten.
Wolle man den Haushalt auf eine schwarze Null bringen, müsste Brüggen Grundsteuer A auf 350, Grundsteuer B auf 600 und die Gewerbesteuer auf 460 bringen (ungeprüfte Schätzung des Kämmerers).
Fakt: Unterm Strich, Kämmerer, BM, und CDU sind FÜR eine Mehrbelastung der Brüggener Bürger.
Daran wird sich in dieser Mitte-rechts-Konstellation nichts ändern.
Es ist eben einzig und allein zum Wohle des Bürgers *Sarkasmus aus*
Und zu den Enthaltungen sagen wir mal nichts. (= stille Zustimmung)