Brüggen – 14. Bauausschusssitzung

Ausschuss für:  Bauen, Infrastruktur und Klimaschutz, 14. Sitzung – Dienstag 14.02.2023, 18:30 Uhr (großer Sitzungssaal)

T A G E S O R D N U N G

I. Öffentliche Sitzung

1. Feststellungen zur Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Klimaschutz am 01. Dezember 2022

2. 74. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung eines Sondergebietes „Sport, Freizeit, Gastronomie, Erholung, Beherbergung“ an der St.-Barbara-Straße
a) Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
b) Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
c) Feststellungsbeschluss nach § 6 BauGB
Berichterstatter: Julia Frieß

Beschlussvorschlag

a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass in der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Stellungnahmen abgegeben
wurden.

b) Über die in der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle entschieden. Die dort aufgeführten Abwägungsvorschläge werden als Abwägungsergebnis übernommen.

c) Die Abwägungsergebnisse vom 03.11.2022 zu den in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und den in der frühzeitigen Behördenunterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen werden
bestätigt und dem Feststellungsbeschluss zugrunde gelegt.

d) Die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung nach § 6
BauGB festgestellt. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung als Entscheidungsbegründung zum Feststellungsbeschluss übernommen.

– einstimmig für den Beschluß –


3. Bebauungsplan Brü/32 „Heide Camp“, 3. Änderung
a) Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
b) Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
c) Beschluss zur erneuten Durchführung der öffentlichen Auslegung nach §
3 Abs. 2 BauGB und zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Berichterstatter: Julia Frieß

Beschlussvorschlag

a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass in der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB zum Bebauungsplan Brü/32 „Heide Camp“, 3. Änderung keine Stellungnahmen
abgegeben wurden.

b) Über die in der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend der als Anlage
beigefügten Abwägungstabelle entschieden. Die dort aufgeführten Abwägungsvorschläge
werden als Abwägungsergebnisse übernommen.

c) Dem vorliegenden, unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse überarbeiteten,
Entwurf des Bebauungsplanes Brü/32 „Heide Camp“, 3. Änderung sowie der Entwurfsbegründung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsunterlagen einschließlich der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen. Nach § 4 a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können
und die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt.

– einstimmig für den Beschluß –


4. Bebauungsplan Brü/9b „In der Haag/Burgwall“, 2. Änderung
a) Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
b) Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs.2 BauGB
c) Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
Berichterstatter: Julia Frieß

Beschlussvorschlag

a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass in der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB des Bebauungsplanes Brü/9b „In der Haag/Burgwall“, 2. Änderung keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

b) Über die in der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangene Stellungnahme wird entsprechend der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle entschieden. Der dort aufgeführte Abwägungsvorschlag wird als
Abwägungsergebnis übernommen.

c) Die Abwägungsergebnisse vom 13.12.2022 zu den in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und den in der frühzeitigen Behördenunterrichtung nach
§ 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen werden
bestätigt und dem Satzungsbeschluss zugrunde gelegt.

d) Der Bebauungsplan Brü/9b „In der Haag/Burgwall“, 2. Änderung“ wird in der vorliegenden
Fassung nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der
vorliegenden Fassung als Entscheidungsbegründung übernommen.

– einstimmig für den Beschluß –


5. Bebauungsplan Brü/9b „In der Haag/Burgwall“, Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften
a) Vorstellung des Satzungsentwurfes
b) Satzungsbeschluss
Berichterstatter: Julia Frieß

Beschlussvorschlag

Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Bereich des Bebauungsplanes Brü/9b „In der Haag/Burgwall“ wird gemäß §§ 7 und 41 GO NRW in Verbindung mit § 89 BauO NRW in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

– eine Enthaltung, Rest dafür  –


6. Aufhebung der Außenbereichssatzung „Deichweg“
a) Vorstellung des Satzungsentwurfs
b) Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Berichterstatter: Julia Frieß

Aussenbereichssatzung nichtig

Beschlussvorschlag

a) Dem vorliegenden Satzungsentwurf zur Aufhebung der Außenbereichssatzung „Deichweg“ sowie der Entwurfsbegründung wird zugestimmt.

b) Wegen der städtebaulich geringfügigen Auswirkungen wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB abgesehen.

c) Die Verwaltung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB beauftragt, zur Beteiligung
der Öffentlichkeit die Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen
und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.

– einstimmig für den Beschluß –


7. Satzung der Burggemeinde Brüggen über die Festsetzung eines Gebietes zur Versickerung oder Verrieselung von Niederschlagswasser für den Aufstellungsbereich des Bebauungsplanes Brü/39 „Am Eichenweg“
Berichterstatter: Bastian Schröders

Beschlussvorschlag

Die Satzung der Burggemeinde Brüggen über die Festsetzung eines Gebietes zur Versickerung oder Verrieselung von Niederschlagswasser für den Aufstellungsbereich des Bebauungsplanes Brü/39 „Am Eichenweg“ wird in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

– einstimmig für den Beschluß –


8. Fortschreibung des integrierten Klimaschutzkonzepts mit dem Kreis Viersen
hier: Beratung und Beschlussfassung
Berichterstatter: Guido Dericks

Beschlussvorschlag

Die Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzepts für den Kreis Viersen, die Städte
Tönisvorst und Viersen sowie die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und
Schwalmtal wird unter Berücksichtigung der Anlagen 1 bis 2 als gemeinsame Handlungsgrundlage aller beteiligten Partner im Sinne einer gemeinschaftlich-kooperativen Umsetzung
beschlossen. Die Verwaltung wird auf Grundlage der Beratungsergebnisse mit der Umsetzung des Konzepts beauftragt.

– einstimmig für den Beschluß –


9. Antrag der SPD-Fraktion zur Fassung eines Grundsatzbeschlusses „Brüggen energieautark“
Berichterstatter: Guido Dericks

Der Grundgedanke ist ohne eine zeitliche Verpflichtung, laut SPD.

Beschlussvorschlag

Dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion zur Fassung eines Grundsatzbeschlusses
„Brüggen energieautark“ mit dem Ziel, die Burggemeinde langfristig von externen Netzenergien unabhängig zu machen, wird zugestimmt.

CDU will sich zeitlich nicht festschreiben – mauert = gegen mehr Unabhängigkeit.
(Nochmals: Der Antrag ist OHNE zeitliche Verpflichtung)

dagegen: 8 (CDU) dafür: 12 Enthaltung: 1


10. Vorstellung des neuen Projektmanagers Thorsten Peper
Berichterstatter: Martin Houbertz / Thorsten Peper

30 Jahre im Städtemarketing … bei Komunen und Privaten.
Dorfentwicklungskonzepte.


11. Umgestaltung des Kreuzherrenplatzes
hier: Sachstand und weitere Vorgehensweise
Berichterstatter: Thorsten Peper

Was bisher geschah (2019: Erneuerung des Kreuzherrenplatzes)
Bürgertenor: (Brüggen Kreuzherrenplatz)
Stand heute:

Die ganzen Umbaumaßnahme ist in der Städteförderung „Lebendige Zentren“ aufgenommen worden.

  • Blutbuche: eine deutliche Vergrößerung der Baumscheibe (ca. 10 x 10 m) ist zielführend.
  • Die Bäume in der Klosterstraße (Fußgängerzone) können erhalten werden, da nach weiterer Prüfung durch die Netzbetreiber keine Gefahr  für die vorhandenen Kanäle und Leitungen ausgeht !

    Wir erinnern uns an vorangegangene Sitzungen: Laut Dresen mussten alle weg (gefühlt immer … z.B. Hochstraße – Schwimmbad, Borner Straße – Schwalmverband, und und und)

  • Der Silberahorn kann bis zum Beginn der Bauarbeiten stehen bleiben und wird erst nach Ablauf der Schutzfrist im Herbst gefällt.
    (Spätestens aber bis zum 28.02. wird er gefällt)
  • Über die drei gesunden Bäume zum Parkplatz hin wird später entschieden.
    (Laut CDU sollen diese Bäume stehen bleiben – Mit der Aussage der CDU hatte im Saal keiner gerechnet)
  • Baubeginn des Kreuzherrenplatzes möglichst im Spätherbst nach der touristischen Saison.
    Hierzu werden im Vorfeld ab 1.6. archäologische Bodenuntersuchen stattfinden (2 Felder entlang der Kirche).
    Zudem Kanalbefahrungen und Kernbohrungen
  • Die Bauzeit wird nach aktuellem Kenntnisstand auf mindestens 6 – 9 Monate geschätzt.
  • Vitalisierungsmaßnahmen für die Rotbuche finden während der Baumaßnahmen statt.
  • Kosten der ganzen Maßnahme? 2019: 600.000, 2021: 800.000 und jetzt?! – Keine Infos dazu, schade (Angst?).

12. Arbeitskreis Integriertes Handlungskonzept
a) Fortführung des Arbeitskreises
b) Auflösung des Arbeitskreis Borner Straße
Berichterstatter: Martin Houbertz / Thorsten Peper

Beschlussvorschlag

a) Der Arbeitskreis Integriertes Handlungskonzept für den Ortskern Brüggen wird fortgeführt.
Der Arbeitsschwerpunkt liegt künftig bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen aus dem InHK. Die personelle Zusammensetzung wird fortgeführt.

b) Der Arbeitskreis Borner Straße wird aufgelöst. Die weitere Beratung der Umbaumaßnahme erfolgt im Arbeitskreis Integriertes Handlungskonzept.

– Einstimmig für den Beschluß –


13. Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion auf
a) Umsetzen der ökologischen Empfehlungen aus dem Dorfinnenentwicklungsplan Bracht
b) Fortführen Grüner Wall und Entsiegeln Weizer Platz Bracht
c) Entsiegeln von Gemeindeflächen

Berichterstatter: Thorsten Peper

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Arbeitskreis DIEP Bracht das weitere Vorgehen abzustimmen und entsprechende Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen zu   erarbeiten.

– Einstimmig für den Beschluß –


14. Sachstandsberichte

14.1. Straßen-, Kanal- und sonstige Tiefbaumaßnahmen

Kreisverkehr B221.
Für den Zuweg von Lidl zum Kreisverkehr B221 ist die Abnahme im März.
Laut Land wird der Kreisverkehr nicht beleuchtet.
Die Gemeinde möchte den Kreisverkehr von sich aus beleuchten.

Alter Postweg
Die Baumaßnahme für die Straßendeckensanierung soll März 2023 beginnen.
Nach Fertigstellung Zuweg Lidl/Kreisverkehr B221

14.2. Hochbaumaßnahmen/Gebäudebewirtschaftung

Neubau Feuerwehrgerätehaus Bracht
Ziel Baubeginn des Feuerwehrgerätehaus ist Anfang 2024

– Weitere Flüchtlingsunterkünfte an der St.Barbara-Straße sind für 3 Jahre geplant.

14.3. Klimaschutzmaßnahmen


15. Mitteilungen der Verwaltung

– keine


16. Anfragen der Ausschussmitglieder

– Biberfrass in den Dilborner Benden.
Anfrage an den Schwalmverband wie Bäume geschützt werden können.